Untaugliche Initiative zur Befristung von Gesetzen

Leserbrief Neue Nidwaldner Zeitung 7.9.2016

Gesetze und vor allem Verfassungen sollten nur geändert werden, wenn ein konkreter Bedarf vorhanden ist. Die Initiative der SVP und FDP über die Befristung von Gesetzen ändert jedoch faktisch nichts an der heutigen Situation. Selten war es so einfach, NEIN auf den Abstimmungszettel zu schreiben.

Die Initianten wollen uns etwas verkaufen, das es schon lange gibt und glauben auch noch, dass damit die Probleme der Bürokratie und veralteter Gesetze ausgeräumt werden könnten. Alles sei einfach zu bewerkstelligen und zudem auch noch schnell und mit wenig Personal.

Gesetze zu evaluieren und allenfalls zu überarbeiten ist Knochenarbeit. Viel Papier wird produziert und viele Menschen arbeiten daran, bis ein Gesetz endlich vom Landrat genehmigt werden kann. Eine Verminderung der Bürokratie durch möglichst viele befristete Gesetze ist deshalb eine Illusion.

Vielmehr sind der Landrat, der Regierungsrat und die Verwaltung angehalten, die Gesetze im Visier zu behalten und angemessene Optimierungsmassnahmen zu ergreifen, wenn dies konkret erforderlich ist. Es gibt durchaus Gesetze, die befristet werden können oder gar müssen. Bei anderen Gesetzen gibt der Bund vor, wann sie angepasst werden müssen. Bei den meisten Gesetzen macht es jedoch Sinn, sie erst dann zu revidieren oder aufzuheben, wenn sich die Ausgangslage verändert hat. Dabei sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger inklusive Politiker gefordert, hinzuschauen und im konkreten Fall die Initiative zu ergreifen.

Die vermeintliche Wunderpille «Befristung der Gesetze» nützt absolut nichts und deshalb nochmals NEIN.

Andreas Gander-Brem, Stans