Seit Anfang März wohnen Schutzsuchende aus der Ukraine im alten Zeughaus in Oberdorf. Das Gebäude soll für maximal drei Jahre als temporäre Unterkunft genutzt werden. Landrat Christof Gerig, Oberdorf, möchte vom Regierungsrat wissen, unter welchen Umständen diese Befristung verlängert werden könnte und inwiefern die Gemeinde Oberdorf in die Entscheide miteinbezogen wird.
In Nidwalden sind rund 220 Schutzsuchende aus der Ukraine in Unterkünften des Kantons untergebracht. Weitere 65 wohnen bei Gastfamilien und 23 leben selbständig in Nidwalden. Nun hat der Kanton das ehemalige Zeughaus in Oberdorf als temporäre Unterkunft für Ukrainerinnen und Ukrainer eingerichtet. Das Gebäude bietet Platz für bis zu 80 Personen und verfügt über Gemeinschaftsräume, Küchen sowie sanitäre Anlagen. Die Umnutzung des Zeughauses soll maximal drei Jahre dauern. Die ersten Schutzsuchenden sind Anfang März in Oberdorf eingezogen.
Fragen zur Befristung sowie zur zukünftigen Verwendung
Ende März konnten die Behördenmitglieder von Oberdorf das umfunktionierte Zeughaus besichtigen. «Die Unterkunft macht einen guten Eindruck und wird sauber geführt», hält Mitte-Landrat Christof Gerig, Oberdorf, fest. In der aktuellen Situation sei diese Umnutzung des Zeughauses sinnvoll und zweckmässig. Dennoch stellten sich für ihn in Bezug auf die Befristung sowie die Zukunft einige Fragen. Diese richtet er in Form eines einfachen Auskunftsbegehrens an den Regierungsrat. So möchte er etwa wissen, wie der Zuwachs an weiteren Ukrainerinnen und Ukrainern anhält und wie der Regierungsrat die Entwicklung einschätzt. Zudem spricht er die Befristung von drei Jahren an, welche die Umnutzung längstens dauern soll. Unter welchen Umständen ist es denkbar, dass das Zeughaus auch darüber hinaus als Unterkunft für Schutzsuchende genutzt wird? Schliesslich soll der Regierungsrat aufzeigen, inwiefern die Gemeinde Oberdorf involviert wird und ihr ein Mitspracherecht zukommt. «Ein regelmässiger Austausch mit den lokalen Behörden sowie mit der Bevölkerung ist wichtig, damit das Verständnis und die Akzeptanz für die temporäre Unterkunft vorhanden sind», betont Christof Gerig. Auch müssten die Anliegen der Gemeinde sowie der Anwohnerinnen und Anwohner ernst genommen werden. Die Beantwortung des einfachen Auskunftsbegehrens durch den Regierungsrat wird an der Landratssitzung vom 3. Mai 2023 mündlich erfolgen.
Für Rückfragen:
Landrat Christof Gerig, Die Mitte Oberdorf+41 79 709 34 83