Terror­is­mus – ein An­griff auf den Rechts­staat

Am 13. Juni stimmen wir über das Antiterrorgesetz ab. Die Polizei soll präventiv gegen terroristische Gefährder vorgehen. Mögliche Massnahmen sind Kontakt- und Rayonverbote, Pflicht zu Gesprächen, Ausreiseverbote mit Passsperren und als schärfste Massnahme ein gerichtlich verfügter Hausarrest.
Angriffe mit terroristischem Hintergrund wurden auch in der Schweiz verübt. Die Anschläge in Lugano und Morges haben gezeigt, dass wir nicht vor solchen Taten auf Unschuldige verschont bleiben. In beiden Fällen war die Täterin bzw. der Täter den Behörden bekannt. Mangels gesetzlicher Grundlage waren der Polizei aber die Hände gebunden. Mit dem neuen Gesetz kann sie in Zukunft Gefährder identifizieren und engmaschig begleiten. Handeln bevor etwas passiert!
Das Antiterrorgesetz greift in die Grundrechte ein, ist jedoch menschenrechtskonform. Massnahmen sind nur bei konkreten und aktuellen Anhaltspunkten möglich. Zuerst müssen erzieherische und soziale Massnahmen geprüft werden. Zudem sind die Eingriffe in die persönliche Freiheit befristet und können gerichtlich überprüft werden.
Freiheit heisst nicht Anarchie. Wir brauchen das Antiterrorgesetz, um zukünftige terroristische Anschläge zu verhindern.

Therese Rotzer
Landratspräsidentin

Kolumne_Terrorismus