Sozialhilfe: Lücken schliessen

Die Mitte Nidwalden unterstützt die Teilrevision der Sozialhilfegesetzgebung. Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen die bundesrechtliche Gesetzgebungen und schliessen zugleich Lücken in der Armutsbekämpfung.

Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden hat die Teilrevision der Sozialhilfegesetzgebung in die Vernehmlassung gegeben. Die Mitte Nidwalden nimmt in ihrer Antwort wohlwollend Stellung zu den Anpassungsvorschlägen. In der Vorlage geht es einerseits darum, die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen an die Bundesgesetzgebung anzupassen. Zum anderen nutzt der Regierungsrat die Gelegenheit, um bei der Alimentenbevorschussung Optimierungen vorzunehmen. Im Grundsatz verfügt der Kanton Nidwalden nach Ansicht der Mitte bereits jetzt über eine gut funktionierende Alimentenbevorschussung. Zukünftig soll die Dienstleistung der Inkassohilfe leicht ausgebaut werden: So sollen Personen, die auf Unterhaltsbeiträge Anspruch haben, bei der Durchsetzung ihres Anspruches auch dann unterstützt werden, wenn diese bereits verfallen sind. Dieses Vorgehen entlastet einerseits die Gesuchsteller, andererseits aber auch die Gemeinden. 

Weiter begrüsst es Die Mitte Nidwalden, dass für Fälle von innerkantonalen Zuständigkeitskonflikten eine Regelung vorgeschlagen wird. Heute kann es zur Situation kommen, dass nicht klar ist, welche Gemeinde für die Unterstützung einer bedürftigen Person zuständig ist. Neu soll jene Gemeinde, bei welcher die gesuchstellende Person zuerst vorstellig wird, die Leistungen erbringen. Sieht sich die Gemeinde nicht zuständig, so hat sie die Möglichkeit, bei der Gesundheits- und Sozialdirektion ein Gesuch einzureichen. Die Direktion entscheidet anschliessend über die Zuständigkeit. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass die bedürftige Person von ihrem Anspruch auf Nothilfe Gebrauch machen kann. Wird einer Person die Nothilfe verwehrt, weil es formelle Zuständigkeitsstreitigkeiten gibt, so würde dies der Bundesverfassung zuwiderlaufen. Denn die Bundesverfassung hält fest, dass in Not geratene Personen Anspruch auf Hilfe und Betreuung haben.

 Für Rückfragen:

Alice Zimmermann,
Landrätin und Präsidentin Fachgruppe Gesundheit und Soziales