Ob ein Gesetz unnötig wird, ist subjektiv

Leserbrief Nidwaldnerzeitung 21.09.2016

Die Hauptaufgabe des Landrates besteht seit jeher darin, Gesetze zu erlassen. Aufgabe von uns Volksvertretern ist es aber auch, unnötige Gesetzesartikel mittels eines parlamentarischen Vorstosses zu streichen oder Gesetze den veränderten Bedürfnissen der Gesellschaft anzupassen. Eine kantonale Volksinitiative will jetzt erreichen, dass die Gesetze künftig – mittels einer Verfassungsänderung – zeitlich befristet werden können. Es gebe zu viele unnötige Gesetze, behaupten die Mitglieder des Initiativkomitees. Den Initianten war bei der Einreichung der Initiative offenbar nicht bewusst, dass es diese Möglichkeit bereits heute gibt. Seit einiger Zeit wird z. B. das Landwirtschaftsgesetz immer auf vier Jahre befristet und dann wieder neu beurteilt. Schon heute kann jedes Landratsmitglied bei jedem Sachgeschäft eine Befristung beantragen. Von dieser Möglichkeit wurde kürzlich bei der Revision des Übertretungsstrafrechts Gebrauch gemacht. Der Landrat hat dem Befristungsantrag zugestimmt. Deshalb braucht es keine Initiative und schon gar nicht eine Verfassungsänderung. Ich hege durchaus Sympathie dafür, dass Gesetze durch den Landrat befristet werden können. Wer denkt, mit der Befristung der Gesetze werde das Leben einfacher, wird enttäuscht sein. Es wird auch weiterhin eine Menge an Gesetzen geben. Gesetze geben dem Zusammenleben der Menschen einen Rahmen. Es geht nicht ohne! Ob ein Gesetz als unnötig erachtet wird, ist immer subjektiv und hängt von der Betrachtungsweise jedes Einzelnen ab. Die Initiative ist überflüssig, weil Gesetze schon heute befristet werden können. Man braucht nur die zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen. Hut ab vor den FDP-Delegierten, welche die Unsinnigkeit der Initiative erkannt haben und sie bachab schicken wollen. Ich werde sie ebenfalls ablehnen.

Joseph Niederberger, CVP-Landrat, Oberdorf