Die Mitte Nidwalden nimmt in ihrer Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes (Erneuerung Immobilienbewertung) Stellung. Die Partei unterstützt die vorgeschlagene Vereinfachung der Immobilienbewertung, fordert aber in mehreren Punkten Anpassungen. Insbesondere soll die neue Methode (Kategorisierung, Formeln etc.) detaillierter im Gesetz abgebildet werden.
Die Gesetzesrevision strebt eine klare Vereinfachung der Immobilienbewertung an, indem eine schematisierte Methode verwendet werden soll. Mit dieser Methodenänderung ist Die Mitte Nidwalden einverstanden. Eine Anpassung der Immobilienbewertung ist nach Ansicht der Partei überfällig; sie hätte schon vor einigen Jahren erfolgen sollen. Wichtig ist aber, dass die entscheidenden Kriterien im Gesetz und nicht nur in einer Verordnung verankert sind. In folgenden Punkten soll die Vorlage angepasst werden:
Methode zur Berechnung des Realwerts
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Methode zur Berechnung des Realwertes lehnt Die Mitte Nidwalden ab, da der Einbezug der Nettowohnfläche fehlt. Wenn, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, der Mietwert als Prozentsatz des gesamten Grundstücks berechnet wird, so könnten bei der Veranlagung Probleme auftreten, zum Beispiel bei einem Haus mit drei Wohnungen, einem Hobbyraum, zwei Garagen und drei Abstellplätzen. Bei mehreren Nutzeinheiten wie in diesem Beispiel kann mit dem vorgeschlagenen Ansatz keine schlüssige Aufteilung auf Eigennutzung und Fremdnutzung erfolgen. Deshalb muss die Nettowohnfläche zwingend in der Formel für die Berechnung des Grundstückwertes mitberücksichtigt werden.
Korrekturmechanismus des Grundstückwerts bei Dritttransaktionen
Ebenso sieht Die Mitte Nidwalden beim Korrekturmechanismus des Grundstückwerts bei Dritttransaktionen Anpassungsbedarf. Die vorgesehene Lösung könnte zu Missbrauch führen, beispielsweise beim Abtausch von zwei Liegenschaften unter dem Verkehrswert oder Verkauf zu Vorzugspreisen. Um dies zu verhindern, müsse im Gesetz klar definiert werden, was ein Drittverkauf sei.
Berechnung des Mietwerts anhand Mietwertansatz
Im Weiteren wird ein einheitlicher Mietwertansatz für alle Gemeinden und Gebiete zur Berechnung des Mietwerts abgelehnt. Für abgelegene Gebiete wie etwa das Wirzweli sind die Werte zu hoch, für zentrale Lagen wie beispielsweise Stans sind sie hingegen zu tief. Es brauche unbedingt differenzierte Ansätze.
Rechtsmittelverfahren
Auch verlangt Die Mitte Nidwalden, dass die Immobilienbewertungen ihren Verfügungscharakter behalten und dass sie weiterhin mit einem eigenständigen Rechtsmittel angefochten werden können. Für die Bürgerinnen und Bürger sei nicht nachvollziehbar, weshalb für die Immobilienbwertung die Steuerveranlagung angefochten werden müsse, dies mache keinen Sinn.
Ermässigung beim Eigenmietwert
Die Mitte Nidwalden geht davon aus, dass die Gesetzesvorlage zu einer höheren Steuerbelastung führen wird. Betroffen seien insbesondere eigenbewohnte, ältere Liegenschaften. Um diese Steuererhöhung für eigenbewohnte Liegenschaften abzufedern, fordert die Mitte Nidwalden, dass bei der Berechnung des Eigenmietwerts der Mietwert neu um 40 Prozent ermässigt wird. So kann der Mittelstand entlastet werden. Der Regierungsrat möchte die Ermässigung bei 30 Prozent belassen.
Aufstockung des Personals soll befristet werden
Für die Bewerkstelligung des Systemwechsels sowie den Start der Neubewertungen rechnet der Regierungsrat mit 150 zusätzlichen Stellenprozenten. Die Mitte Nidwalden hält fest, dass diese Aufstockung des Personals realistisch beurteilt werden müsse. Falls wirklich Stellen geschaffen würden, so müssten diese zwingend befristet werden.
Nicht überbautes Bauland
Gemäss Art. 50 Absatz 2 werden grosse Baulandflächen steuerlich bevorzugt behandelt, solange sie nicht überbaut sind. Diese Bevorzugung ist bei knappen Baulandreserven für Die Mitte Nidwalden nicht nachvollziehbar, weswegen dieser Absatz ersatzlos gestrichen werden soll.
Ausschreibung / Submission
Analog der Ausschreibung für die zukünftige Immobiliensoftware erwartet Die Mitte Nidwalden, dass auch der Auftrag für die Bewertung der Landwerte korrekt ausgeschrieben wird.
Für Rückfragen:
Regina Durrer-Knobel, Gemeinderätin Ennetmoos und Mitglied Kantonalvorstand Die Mitte Nidwalden+41 79 463 68 40durrer.regina@gmail.com