Die Initiative hält ihr Versprechen nicht

Leserbrief Nidwaldnerzeitung 21.09.2016

Ich gehe mit den Initianten einig: Es gibt durchaus Gesetzesbestimmungen, die mit einem Ablaufdatum versehen werden sollten. Bloss: Gesetze haben wir schon in der Vergangenheit befristet und werden es auch in Zukunft tun – auch ohne Volksinitiative. Zudem hält die Initiative nicht, was sie verspricht. Das Volksbegehren bringe einen radikalen Abbau von Regulierungen und damit Bürokratie, so die Initianten. Bei genauem Hinschauen erweist sich dieses Versprechen jedoch als Trugschluss. Stichwort Abbau von Regulierungen: In den letzten Jahren ist die Zahl der Erlasse im Kanton Nidwalden gesunken. Entgegen dem subjektiven Empfinden nimmt die hiesige Regulierungsdichte also nicht zu. Was viel mehr Mühe bereitet, ist die Tatsache dass wir zuweilen mit sehr umfangreichen und starren Gesetzen konfrontiert werden. Doch dagegen ist diese Initiative zahnlos.

Stichwort Bürokratieabbau: Jede Befristung eines Gesetzes führt bei Ablauf der Frist zu einem aufwendigen Evaluationsverfahren. Diese Wirkungsanalyse wird durch die Verwaltung erstellt und vom Regierungsrat, von externen Vernehmlassungsteilnehmern, von den landrätlichen Kommissionen und schliesslich vom Landrat selbst behandelt. Diese Arbeit wird durch die Befristung notabene zusätzlich ausgelöst und verursacht Kosten. Von Bürokratieabbau kann also keine Rede sein. Ich bin – dort, wo es sinnvoll ist – für Befristungen von Gesetzen, jedoch entschieden gegen diese Volksinitiative.

Stefan Hurschler, CVP-Landrat, Oberdorf