Ja zur Totalrevision des Gastgewerbegesetzes


Ja zur Totalrevision des Gastgewerbegesetzes

Der Fähigkeitsausweis ist eine Mindestvorgabe. Ihn zu erlangen, stellt keine grosse Hürde dar. Die Vorteile überwiegen. Der Gast kann davon ausgehen, dass ein Wirt gewisse Kenntnisse aufweist. Es sind ihm zumindest die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes einigermassen bekannt und er kennt auch die administrativen Aufgaben, welche zwingend erledigt werden müssen. Ohne diesen Ausweis müssten die Lebensmittelkontrollen erhöht wie auch die Abrechnungen der einzelnen Betriebe verstärkt kontrolliert werden, was wiederum zu mehr Bürokratie führen würde. 
In vielen Berufen kann eine Lehre gemacht werden. Wirt kann nicht gelernt werden. Selbst GastroNidwalden setzt sich vehement für den Fähigkeitsausweis ein. 
Die CVP Fraktion ist überzeugt, dass das neue Gastgewerbegesetz die veränderten Bedingungen in der Gastronomie berücksichtigt und auch anwend­bar ist. Das Gesetz ist zusammen mit Gastronomen für die Nidwaldner Gastronomie erarbeitet worden. Wir werden das Gesetz wie schon in der 1. Lesung auch in der 2. Lesung im Landrat einstimmig unterstützen.

Franziska Rüttimann
Landrätin Buochs