Digi­ta­li­sie­rung Land­rat NW

Während dem zweiten Lockdown im Februar 2021 haben LR Dominik Steiner und Mitunterzeichnende eine kleine Anfrage zum Thema virtuelle Durchführung von Landrats- und Kommissionssitzungen eingereicht. Diese Anfrage wurde im April 2021 vom Landratsbüro schriftlich beantwortet. Dabei ist zu bemerken, dass kantonales Recht vorschreibt, dass kantonale und kommunale Behörden beschlussfähig sind, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Gemäss Praxis von Bund und Kantone sei mit «Anwesenheit» physische Präsenz gemeint.
Dabei verfolgt die nun eingereichte Motion die Zielsetzung das kantonale Recht dahingehend anzupassen, dass zukünftig die Durchführung von virtuellen Kommissionssitzungen des Landrates rechtlich möglich sein soll. Nicht tangiert von diesem Vorstoss sind Sitzungen des Landrats, da die Motionäre der Meinung sind, dass diese Art der Sitzung vom physischen Zusammenkommen und Debattieren lebt. Bei den Kommissionssitzungen verorten wir zunehmend eine Herausforderung in der Terminfindung, da es nicht immer gleich einfach ist sich untertags physisch an einem Ort zu treffen. Nebst den logistischen Argumenten ist auch das Argument einer funktionierenden Politik und Kommissionsarbeit wichtig, so hat uns der Lockdown vor neue Herausforderungen gestellt, teilweise war gar ein Erliegen der politischen Diskussion über mehrere Wochen das Resultat. Hier erkennen die Motionäre einen Gewinn an Resilienz im System und wollen daher die Möglichkeiten für mehr Flexibilität schaffen. Ob diese zusätzliche Flexibilität von den Kommissionen auch genutzt wird, ist den jeweiligen Kommissionen überlassen, so soll das Präsidium zusammen mit einer Mehrheit der Kommission über die virtuelle Durchführung einer zukünftigen Sitzung entscheiden können. Auch soll es dem Präsidium obliegen einzelnen Mitgliedern zu erlauben hybrid, an der Sitzung teilzunehmen, wenn das betroffene Mitglied beispielsweise in Quarantäne ist.
Die beiden Motionäre finden auch, dass der Landrat als Gremium zukünftig auf Papierakten wo sinnvoll und machbar verzichten und somit mit gutem Beispiel in der Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben vorangehen soll. Gleichzeitig wollen die Motionäre die Benutzung privater Arbeitsmittel mit einem höheren Spesenansatz kompensieren. Damit sollen die Anschaffungskosten privater Arbeitsgeräte teilweise entschädigt werden. Demgegenüber kann der Kanton durch die Reduktion des Papierversandes von Akten Kosten einsparen. Ziel ist dabei auch, die Papierflut im Sinne des Nachhaltigkeitsgedanken weitestgehend einzudämmen.

Auskünfte zum Vorstoss erteilen gerne:

Therese Rotzer-Mathyer                                                            Dominik Steiner
Landrätin Die Mitte Ennetbürgen                                              Landrat FDP Ennetbürgen
041 79 710 67 07                                                                       041 79 385 05 07