Ja zur Erhöhung des Schuleintrittsalters Im Zuge der Totalrevision des Volksschulgesetzes wurde 2002 der Stichtag für das Schuleintrittsalter um zwei Monate nach hinten verschoben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sowohl am Anfang als auch am Ende der Schulzeit die frühere Einschulung kein Vorteil ist. Zu Beginn der Schulzeit fehlt den Kindern oft die nötige Ausdauer und Fähigkeit, sich in grösseren Gruppen einzugliedern. Aber auch die Jugendlichen am Ende der obligatorischen Schulzeit sind eher zu jung und noch nicht bereit für den Einstieg in die Berufswelt. Neu soll der Stichtag (nach einer Übergangszeit) von Ende Juni auf Ende Februar vorverschoben werden. Diese Regelung führt dazu, dass zirka ein Drittel der Kinder ein Jahr später eingeschult werden. Die Gesetzesanpassung ist für die meisten Kinder und Jugendlichen ein Vorteil. Gleichzeitig wird die Frühförderung vor dem Schuleintritt an Bedeutung gewinnen. Die CVP-Fraktion wird der Erhöhung des Schuleintrittsalters auch in der 2. Lesung geschlossen zustimmen. Franziska Rüttimann Landrätin Buochs
Ja zur Erhöhung des Schuleintrittsalters
Im Zuge der Totalrevision des Volksschulgesetzes wurde 2002 der Stichtag für das Schuleintrittsalter um zwei Monate nach hinten verschoben.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sowohl am Anfang als auch am Ende der Schulzeit die frühere Einschulung kein Vorteil ist. Zu Beginn der Schulzeit fehlt den Kindern oft die nötige Ausdauer und Fähigkeit, sich in grösseren Gruppen einzugliedern. Aber auch die Jugendlichen am Ende der obligatorischen Schulzeit sind eher zu jung und noch nicht bereit für den Einstieg in die Berufswelt.
Neu soll der Stichtag (nach einer Übergangszeit) von Ende Juni auf Ende Februar vorverschoben werden. Diese Regelung führt dazu, dass zirka ein Drittel der Kinder ein Jahr später eingeschult werden.
Die Gesetzesanpassung ist für die meisten Kinder und Jugendlichen ein Vorteil. Gleichzeitig wird die Frühförderung vor dem Schuleintritt an Bedeutung gewinnen.
Die CVP-Fraktion wird der Erhöhung des Schuleintrittsalters auch in der 2. Lesung geschlossen zustimmen.
Franziska Rüttimann Landrätin Buochs