Mit Ablauf der Frist zur Einreichung neuer Wahlvorschläge für einen zweiten Wahlgang sind beim kantonalen Abstimmungsbüro keine Eingaben erfolgt. Somit gilt der Oberdorfer Josef Niederberger-Streule (CVP) als in stiller Wahl gewählt.
Nach erfolgter Durchführung des ersten Wahlganges können gemäss Wahl- und Abstimmungsgesetz binnen fünf Tagen Wahlvorschläge eingereicht werden. Personen, die für den ersten Wahlgang keine Wahlvorschläge eingereicht haben, sind nicht berechtigt, Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang einzugeben. Mit Ablauf der Frist bis am Freitag, 4. März 2016 sind beim kantonalen Abstimmungsbüro keine Wahlvorschläge eingegangen. Da die Parteivertreter und Antragssteller die Kandidaten Conrad Wagner (Grüne Nidwalden), Sepp Durrer (FDP) und Walter Odermatt (SVP) schriftlich und formell richtig zurückgezogen haben, ist mit Josef Niederberger-Streule (CVP), der im ersten Wahlgang am 28. Februar 2016 mit 6‘050 Stimmen am meisten Stimmen erzielt hat, noch ein Kandidat gemeldet. Somit gilt Josef Niederberger-Streule als in stiller Wahl gewählt. Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 78 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes binnen dreier Tage nach der Publikation im Amtsblatt beim Verfassungsgericht Beschwerde geführt werden.
(Medienmitteilung Staatskanzlei)